Elektrofachkraft für die Industrie
Durch Weiterbildung zur Elektrofachkraft in der Industrie können Facharbeiter mit einer abgeschlossenen Ausbildung in einem anerkannten gewerblich-technischen Metallberuf eine Qualifikation als vollwertige Elektrofachkraft nach DGUV Vorschrift 3 erlangen und elektrische Arbeiten im industriellen Bereich übernehmen.
Elektrofachkraft in der Industrie
Arbeiten an elektrischen Anlagen und Geräten dürfen nur von Personen ausgeführt werden, die hierzu aufgrund ihrer Qualifikation berechtigt sind. Jeder, der an elektrischen Anlagen und Geräten arbeitet, muss vorhandene Gefahren erkennen können und mit allen Sicherheitsvorschriften vertraut sein.
Themen:
- Grundlagen der Elektrotechnik
- Berechnungen zu Strom, Spannung und Widerstand
- Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz, Betriebssicherheitsverordnung
- Fachbezogene Schutzbestimmungen
- Prüfungen an ortsfesten und ortsveränderlichen
elektrischen Betriebsmitteln - Aufbau, Wartung und Instandhaltung elektrischer
Geräte, Anlagen und Maschinen - Betriebsspezifische elektrotechnische Anforderungen
- Errichten von Niederspannungsanlagen – Grundlagen
der DIN VDE 0100 - Energieverteilungssysteme, Potenzialausgleich im
Gebäude, Schutzklassen - Fehlersuche in elektrischen Anlagen,
Industriemaschinen und Betriebsmitteln - Erstellen von Messprotokollen nach VDE 0100 Teil 600,
VDE 0113 und VDE 0702 - Speicherprogrammierbare Steuerungen
- Hydraulik und Pneumatik
Abschließende Prüfung in Theorie und Praxis
Dauer
430 Unterrichtseinheiten (=10 Wochen)
Teilnehmerzahl
maximal 8 Teilnehmer
Lern-/ Zugangsvoraussetzungen
Facharbeiter mit einer abgeschlossenen Ausbildung in einem anerkannten gewerblich-technischen Metallberuf.
Der Unternehmer sollte bei der Auswahl des Personals darauf achten, dass die Teilnehmer über ausreichende mathematische und physikalische Grundkenntnisse verfügen
Zertifikat
Trägerzertifikat über erfolgrich absolvierten Lehrgang
auf Wunsch IHK Abschlusszertifikat über erfolgreich absolvierten Lehrgang
Kursgebühr:
auf Anfrage
zzgl. IHK Prüfungsgebühr (ca. 300,-€ zzgl. MwSt)
Förderung nach dem Qualifizierungs-Chancen-Gesetz (QCG):
Diese Maßnahme förderfähig nach dem QCG (Qualifizierungs-Chancen-Gesetz) ist. Die Förderhöhe ist abhängig von der Anzahl Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen/an Ihrem Standort und dem Alter des Teilnehmers. Mitarbeiter ab einem Alter von 45 Jahren sind 100% förderfähig.
Sofern Sie hierzu Fragen haben, so stehen wir gerne zur Verfügung.
Termine
nächster Termin :
Dozenten
Klaus Asen
Luan Roll
Kevin Stümmel
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