Erhalt eines Bildungsgutscheins

Durch einen Bildungsgutschein sichert Ihnen Ihre Agentur für Arbeit oder Ihr Jobcenter zu , bestimmte Kosten für Sie zu übernehmen, die durch die Lehrgänge und Kurse anfallen. Die genauen Leistungen werden vor Beginn festgelegt.
Jeder Bildungsgutschein ist nur eine begrenzte Zeit gültig. Er gilt nur für Angebote bei zugelassenen Bildungsanbietern.
Wir empfehlen Ihnen vorab eine Bildungsberatung mit uns durchzuführen um mit Ihnen gemeinsam das Angebot mit den höchsten Erfolgschancen auszuwählen.
So haben Sie beste Chancen auf Erhalt eines Bildungsgutscheins und der Kostenübernahme des Bildungsangebots.
Gerne unterstützen wir Sie auf Wunsch beim Gespräch mit dem für Sie zuständigen Berater der Arbeitsagentur oder Jobcenter.
Voraussetzung für den Erhalt eines Bildungsgutscheines ist ein individuelles Gespräch bei der Agentur für Arbeit. Suchen Sie Ihre regionale Agentur auf und lassen Sie sich dort beraten.
Wer wird gefördert?
  • Empfänger von Arbeitslosengeld I
  • Empfänger von Leistungen nach SGB II (Hartz IV)
  • Beschäftigte in Kurzarbeit
  • Arbeitslose mit abgeschlossener Berufsausbildung oder drei Jahren Berufserfahrung
  • Arbeitsuchende o. Arbeitnehmer, denen Kündigung droht oder deren Arbeitsvertrag ausläuft
Was wird gefördert?
  • Lehrgangskosten
  • Auswärtige Kosten für eine Unterbringung
  • Auswärtige Kosten für die Verpflegung
  • Kosten für eine Kinderbetreuung
Sie erhalten einen Bildungsgutschein mit Angabe des Bildungsziel und der Dauer der Weiterbildung. Dieser belegt, dass Sie die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllen und die Kosten der Weiterbildung übernommen werden.
Wie sieht ein Bildungsgutschein aus?
Das Dokument weist folgende Inhalte auf:
  • Individuell festgestelltes Bildungsziel
  • Dauer zum Erreichen des Bildungsziels
  • Regionaler Geltungsbereich
  • Gültigkeitsdauer von bis zu 3 Monaten ab Ausstellungsdatum
TIPP: Lösen Sie Ihren Bildungsgutschein innerhalb von drei Monaten bei Ihrem gewünschten Weiterbildungsanbieter ein – sonst verfällt er
Wählen Sie einen Anbieter aus, der zertifizierte Kurse anbietet. Nur Anbieter für Weiterbildungen, die über eine Träger- und Maßnahmezulassung nach den gültigen Rechtsvorschriften des SGB III verfügen, dürfen Kurse anbieten, die durch den Bildungsgutschein gefördert werden. Sie finden diese unter anderem in der KURSNET-Datenbank.
TIPP: Gern beraten wir Sie vor dem Gespräch mit Ihrem Arbeitsvermittler. So haben Sie beste Chancen auf Kostenübernahme für Bildungsangebote
Gehen Sie zu dem/den von Ihnen ausgewählten Bildungsanbieter/-n und lassen Sie sich in einem persönlichen Gespräch beraten. Entscheiden Sie sich anschließend für einen Kurs.
TIPP: Sie selbst entscheiden, bei welchem Bildungsträger Sie Ihre Weiterbildung machen möchten.
Nun können Sie Ihre gewünschte Qualifizierung starten. Mit Kursbeginn legt der von Ihnen gewählte Bildungsanbieter den Bildungsgutschein der zuständigen Agentur für Arbeit vor. Damit bestätigt der Bildungsträger, dass Sie beim ihm eine Weiterbildung absolvieren. Die Kosten der Fortbildung werden somit übernommen.
Nach erfolgreichem Abschluss Ihrer Weiterbildung sind Sie fit für Ihren neuen Job.
Kurse
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Dozenten
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Ausbildungserfolg
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Prozent Erfolgsquote
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