Das Qualifizierungschancengesetz – bis zu 100% Weiterbildungsförderung

Das Qualifizierungschancengesetz ermöglicht Unternehmen eine Förderung aller Beschäftigten im Rahmen einer abschlussorientierten Weiterbildung oder einer Anpassungsqualifizierung. Profitieren Sie von bis zu 100% Zuschüssen zu den Fortbildungskosten und zum Arbeitsentgelt. Fördermöglichkeiten im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes können Sie nach einer Beratung durch die Agentur für Arbeit in Anspruch nehmen – ob als Arbeitgeber, der seine Mitarbeitenden weiterqualifizieren will oder als Arbeitnehmer*in, der*die sich weiterqualifizieren will.

Januar 2021: Beschäftigungssicherungsgesetz ergänzt Qualifizierungschancengesetz – Erstattung der SV-Beiträge während Kurzarbeit nur noch bei Weiterbildung des Beschäftigten

Zum 01. Januar 2021 ist das Beschäftigungssicherungsgesetz (BeschSiG) in Kraft getreten, das die Regelungen zum Kurzarbeitergeld (KuG) ergänzt. Mit dem Beschäftigungssicherungsgesetz geht u. a. eine zeitliche Staffelung bei der Erstattung der Beiträge zur Sozialversicherung (SV) für Arbeitnehmer*innen, die sich in Kurzarbeit befinden, einher:
  • Aktuell und noch bis zum 30.06.2021 werden für Arbeitnehmer*innen, die sich in Kurzarbeit befinden, 100% der SV-Beiträge erstattet. 
  • Ab 01.07.2021 und bis zum 31.12.2021 reduziert sich die Erstattung der SV-Beiträge. Für Beschäftigte, die sich in Kurzarbeit befinden, werden dann nur noch pauschal 50% der SV-Beiträge erstattet. Allerdings werden weitere 50% der SV-Beiträge erstattet, und somit weiterhin 100% insgesamt, wenn Mitarbeiter*innen eine Weiterbildung während der Kurzarbeit beginnen.
  • Ab dem 01.01.2022 ist eine Erstattung in Höhe von insgesamt 50% der SV-Beiträge nur noch möglich, wenn der*die Mitarbeiter*in, die sich in Kurzarbeit befindet, während der Zeit der Kurzarbeit eine Weiterbildung beginnt.

Neu: Jetzt auch Sammelanträge für Förderung von mehreren Mitarbeiter*innen

Unternehmen, die mehrere Mitarbeiter*innen gleichzeitig qualifizieren wollen, haben seit Januar 2021 zudem den Vorteil, dass sie einen Sammelantrag für die Förderung der Weiterbildung von mehreren Mitarbeiter*innen stellen können. Bedingung ist, dass die Mitarbeiter*innen an derselben Qualifizierung teilnehmen, für die der Sammelantrag gestellt wird, und somit einen ähnlichen Weiterbildungsbedarf haben. Zuvor war ein individueller Antrag pro geförderte*n weiterzubildende*n Angestellte*n nötig.
Die Möglichkeit Sammelanträge für die Förderung von Weiterbildung der Mitarbeiter*innen zu stellen, gilt für Anpassungsqualifizierungen im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes.

Mai 2020 & Oktober 2020: Arbeit-von-morgen-Gesetz ergänzt Qualifizierungschancengesetz – jetzt noch attraktivere Förderungen bei Anpassungsqualifizierungen!

Seit Mitte Mai 2020 sind nur noch mindestens 121 Unterrichtseinheiten (UE) für eine Anpassungsqualifizierung erforderlich, damit diese förderfähig ist (zuvor waren es 161 UE). Außerdem werden die Fördersätze für Anpassungsqualifizierungen ab 01.10.2020 angehoben. Die Zuschüsse der Bundesagentur für Arbeit zu den Lehrgangskosten sowie zum Arbeitsentgelt können ab dann um weitere 10 Prozent bzw. 5 Prozent steigen.

Wer kann alles gefördert werden?

Mit dem Qualifizierungschancengesetz bieten sich zwei Fördermöglichkeiten für Unternehmen und Ihre Mitarbeiter*innen: eine Förderung im Rahmen einer abschlussorientierten Weiterbildung oder einer Anpassungsqualifizierung. Neben dem Ziel der Maßnahme variieren u. a. die damit verbundene Höhe der Zuschüsse für Weiterbildung und Arbeitsentgelt. Gemeinsames Ziel aller Maßnahmen ist es die Kompetenzen von Beschäftigten zu fördern.
Wenn einer der drei folgenden Punkte auf Sie bzw. Ihre*n Mitarbeiter*in zutrifft, steht einer Förderung prinzipiell nichts im Wege. Der*die Mitarbeiter*in, die gefördert werden soll:
  • übt eine berufliche Tätigkeit aus, die durch (digitale) Technologien ersetzt werden kann
  • bzw. die in sonstiger Weise vom Strukturwandel betroffen ist oder sein könnte
  • oder Sie möchten sich selber oder eine*n Beschäftigte*n in einem Engpassberuf weiterqualifizieren.

Fördervariante 1: Abschlussorientierte Weiterbildung beim rotros Bildungszentrum

Fortbildungskosten und Arbeitsentgelt – Zuschüsse für Unternehmen
Bei einer abschlussorientierten Weiterbildung ist ein Arbeitsentgeltzuschuss bis zu 100% möglich. Darüber hinaus unterscheidet sich die Förderung im Rahmen einer abschlussorientierten Weiterbildung von der einer Anpassungsqualifizierung dadurch, dass die Lehrgangskosten garantiert zu 100% übernommen werden – unabhängig von der Unternehmensgröße. Die Förderung durch die Agentur für Arbeit richtet sich an ungelernte und geringqualifizierte Arbeitnehmer*innen, die keinen (bzw. keinen verwertbaren) Berufsabschluss haben. Diese können auf drei möglichen Wegen zu einem anerkannten Berufsabschluss gelangen.
Zwei Wege zum anerkannten Berufsabschluss

Umschulung

Dauer: in der Regel um 1/3 verkürzte Ausbildungszeit im Vergleich zu einer normalen Ausbildung

Berufsanschlussfähige Teilqualifizierung (TQ)

Dauer: 3 bis 6 Monate je Teilqualifizierungsmodul
  • Je nach angestrebten Zielberuf sind insgesamt 4 bis 8 Module zu absolvieren (die Module müssen nicht unmittelbar hintereinander absolviert werden).
  • Teil einer TQ ist auch die Vermittlung von Grundkompetenzen.
  • Eine TQ bietet sich auch als Vorbereitung für eine Umschulung an und ist auch vor einer Umschulung möglich und förderfähig.

  • Es liegt kein (verwertbarer) Berufsabschluss vor.
  • Eine Beratung vorab durch die Bundesagentur für Arbeit ist Voraussetzung. Gerne unterstützen wir Ihr Unternehmen mit Prüfung der Voraussetzungen.
  • Bildungsmaßnahme wie auch Bildungsträger müssen AZAV-zertifiziert sein. Beides ist beim Bildungszentrum rotros und seinen Bildungsprodukten der Fall.

Je nach Einzelfall sind zusätzliche Kosten förderfähig, die während der Weiterbildung für Fahrten, Kinderbetreuung und Unterbringung anfallen können.

Fördervariante 2: Anpassungsqualifizierung beim rotros Bildungszentrum

Im Gegensatz zu einer Aufstiegsqualifizierung geht eine Anpassungsqualifizierung ohne Höherqualifizierung einher. Stattdessen sollen berufliche Kenntnisse erlangt werden, die bestehende Wissenslücken schließen, das Fachwissen aktualisieren, erweitern oder zu einer Spezialisierung beitragen.
 In der Regel richten sich solche Offerten an Berufserfahrene, die in Sachen Qualifizierung einen gewissen Nachholbedarf aufweisen.Innovationen und veränderte Arbeitsbedingungen sind hier in erster Linie anzuführen. Aber auch der Wunsch, in andere Bereiche des Berufes hineinzuschnuppern, kann Anlass dazu sein, an einer Anpassungsqualifizierung teilzunehmen. Weiterhin handelt es sich dabei um eine interessante berufliche Qualifizierung für Quereinsteiger und Ungelernte, die eine einschlägige Grundqualifikation anstreben. Eine Anpassungsqualifizierung kann somit unterschiedliche Ziele verfolgen und in diversen Lebenssituationen von Interesse sein.

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